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Was darf ein Unternehmen mit den Fotos seines Fotografen rechtlich machen?

21.5.26
4min
Saxofonbild auf dem Tisch / Fotoreportage

Ein Unternehmen beauftragt einen Fotografen, bezahlt die Rechnung und geht davon aus, die Bilder uneingeschränkt nutzen zu können. In der Praxis ist das nicht immer so einfach. Bildrechte sind ein Thema, das viele Auftraggeber unterschätzen, bis es zu Problemen kommt.

Was darf ein Unternehmen mit den Fotos seines Fotografen rechtlich machen?

Das hängt von der vertraglichen Vereinbarung ab. Ohne schriftliche Regelung gelten in der Schweiz die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes. Das Urheberrecht verbleibt grundsätzlich beim Fotografen. Was übertragen wird, sind Nutzungsrechte, und deren Umfang muss klar definiert sein.

Was im Nutzungsrechte-Vertrag geregelt sein muss

Ein seriöser Fotograf regelt folgendes schriftlich: Welche Bilder darf das Unternehmen nutzen? Für welche Zwecke? Print, digital, Social Media, Werbung? In welchen Ländern? Für wie lange? Exklusiv oder nicht? All das beeinflusst die Kosten und den späteren Handlungsspielraum. Bei Wolf Fotografie sind diese Punkte Teil jedes Vertrags. Mehr zu unserer Arbeitsweise: Über uns.

Was bei Mitarbeiterportraits zusätzlich gilt

Bei Bildern, auf denen Personen erkennbar sind, braucht es zusätzlich zum Nutzungsrecht des Fotografen die Einwilligung der abgebildeten Person. Bei Mitarbeiterportraits klären wir das vor jedem Shooting und dokumentieren die Einwilligungen. Das schützt das Unternehmen rechtlich.

Was zu tun ist, wenn man unsicher ist

Im Zweifelsfall einfach beim Fotografen nachfragen, was die Nutzungsrechte konkret umfassen. Ein guter Fotograf gibt darauf eine klare Antwort. Wenn nicht, ist das ein Warnsignal.

Das Urheberrecht verbleibt beim Fotografen. Das Unternehmen erhält Nutzungsrechte, deren Umfang vertraglich geregelt sein muss.

Zweck, Kanal, Geografie, Dauer und Exklusivität. All das beeinflusst den Preis und den Handlungsspielraum.

Ja, immer. Ohne schriftliche Einwilligung der abgebildeten Person dürfen Bilder nicht kommerziell genutzt werden.

Einfach nachfragen. Ein seriöser Fotograf gibt eine klare Antwort. Unklarheit ist ein Warnsignal.

Das kann teuer werden. Fotografen können Nachzahlungen oder Schadensersatz verlangen. Im schlimmsten Fall müssen Bilder sofort entfernt werden.

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Bei Wolf Fotografie sind Nutzungsrechte, Lieferformate und Einwilligungen Bestandteil jedes Auftrags.

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